Erstellen von fachärztlichen Stellungnahmen
Fachärztliche Stellungnahme zur Erlangung bzw. Wiedererlangung des Führerscheines (nach Entzug)
Im Rahmen von Untersuchungen zur Erlangung der Lenkerfahrberechtigung oder nach Entzug des Führerscheines (meist wegen Alkohol und Drogenkonsum) wird in manchen Fällen von der zuständigen Behörde oder dem Amtsarzt eine zusätzliche fachärztliche Stellungnahme verlangt.
Bei der Erstellung halt ich mich an die Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Ich benötige dafür zusätzliche Befunde (Blutbefunde und Harnbefund) und meist auch eine Verkehrspsychologische Untersuchung. Bitte bringen Sie auch einen Ausweis zur Identitätsüberprüfung mit.
Mehr Informationen unter: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
Kosten: 350 EUR
Erwachsenen-schutzvertretung
Für Personen welche eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung haben und aufgrund dessen ihren Angelegenheiten nicht mehr für sich selbst - ohne dabei Schaden zu erleiden - nachgehen können, kann eine Erwachsenenvertretung bestellt werden.
Ein ärztliches Zeugnis ist zwingend vorgeschrieben für die Eintragung einer gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung oder des Eintritts des Vorsorgefalles beim Vorliegen einer Vorsorgevollmacht im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZW).
Es wird dabei bestätigt, dass aufgrund einer psychischen Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung die Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, um gewisse oder sämtliche Angelegenheiten für sich selbst zu besorgen.
Im Vorfeld wurde die Vorsorgevollmacht oder die gewählte Erwachsenenvertretung schriftlich vereinbart und bei einem Anwalt oder Notar hinterlegt. Bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung liegt keine schriftliche Vereinbarung vor.
Kosten: nach Absprache